FAQ

Entsorgung im Container

Q: Was entsorge ich in welchem Container?

A: Die blauen Kehrichtsäcke werden neu im Container «Kehrichtsack» entsorgt. In der Regel sind Farbsäcke und loses Papier/Karton gemeinsam in einem zweiten Container bereitzustellen. In Einzelfällen gibt es separate Container für Papier/Karton sowie für Farbsäcke. Die Container werden entsprechend von der Stadt beschriftet. Kehrichtsäcke und Farbsäcke dürfen nicht mehr einzeln an der Strasse bereitgestellt werden. Auch das Bündeln von Papier und Karton entfällt. Von den Neuerungen ausgenommen ist Stadtteil I (Innere Stadt).

Q: Wie muss ich künftig das Kleinsperrgut bereitstellen?

A: Das Farbsack-Trennsystem hat keinen Einfluss auf die Kleinsperrgutabfuhr. Kleinsperrgut kann weiterhin an den Abfuhrtagen für Kehricht am Bereitstellungsort platziert werden. Markieren Sie das Entsorgungsgut mit der offiziellen Klebemarke für Kleinsperrgut. Diese erhalten Sie im Detailhandel.

Q: Wie entsorge ich grossen Karton, wenn er nicht in den Container passt?

A: Am besten zerkleinern Sie den Karton in Stücke, die Sie im Container entsorgen können. Ist das nicht möglich, können Sie den Karton falten und am Abfuhrtag gebündelt neben dem Container bereitstellen. Ganze Kartonschachteln mit Material darin dürfen nicht bereitgestellt werden.

Q: Wie erhalte ich meinen Container?

A: Die Container für Kehricht, Papier/Karton und Farbsäcke werden von der Stadt Bern zur Verfügung gestellt. Sie bleiben in deren Eigentum und werden den Eigentümer*innen der Liegenschaften zur Verfügung gestellt. Zu kleine Container werden von ERB gegen grössere ausgetauscht. Die Berechnung dazu erfolgt durch ERB.

Q: Wo stelle ich meine Container hin?

A: Container müssen in der Regel auf Privatgrund platziert werden. Alle Infos zur Platzierung der Container entnehmen Sie den Merkblättern im Downloadbereich ganz unten auf Containerlösungen.

Q: Ich habe bereits einen Container. Was passiert mit diesem?

A: Bereits bestehende Container, die gut erhalten sind, werden bei der stadtweiten Umsetzung weitergenutzt bis deren Lebensende erreicht ist. Anschliessend werden sie durch ERB ersetzt.

Q: Wo entsorge ich, wenn ich keinen Platz für Container auf meinem Grund habe?

A: Für Liegenschaften, die keine Container auf Privatgrund platzieren können, werden öffentliche Entsorgungsorte in 200 m Gehdistanz eingerichtet. Das können entweder Sammelstellen mit Unterflur-Behältern sein oder Containerstandplätze mit konventionellen Vier-Rad-Containern.

Q: Woher weiss ich, welche Containerlösung für meine Liegenschaft vorgesehen ist?

A: Sie werden frühzeitig und direkt von der Stadt sowie Ihren Vermietenden/Ihrer Verwaltung über die vorgesehene Lösung informiert.

Q: Müssen die Bewohner*innen einer Liegenschaft mit öffentlichem Entsorgungsort weiter laufen als bisher? Wie soll das z.B. für ältere Menschen gehen?

A: Die maximale Distanz zum Containerstandplatz beträgt 200 m. Vom Bundesgericht wurden 300 m als zumutbare Distanz für die Bereitstellung von Kehricht festgelegt. Die Stadt Bern liegt als 100 m unterhalb dieser zumutbaren Distanz. Ausserdem müssen nur die am weitesten entfernten Liegenschaften tatsächlich 200 m gehen, die meisten werden wesentlich näher sein. Diese Frage wurde auch bereits im Vorfeld der Abstimmung aufgeworfen, auch im Zusammenhang mit älteren Personen. ERB geht aber davon aus, dass nur in 12 % der Haushalte kein Containerstandplatz auf privatem Grund möglich ist.

Die Distanz zu den bisherigen Sammelstellen für Separatabfälle oder zum Lebensmittelhändler ist sicherlich grösser als die künftige Distanz zum Container. Viele ältere Leute sind fit. Wer Einkäufe noch selber erledigt und auch Separatabfälle selber entsorgt, für den ist auch ein kurzer Weg mit einem 17-Liter-Sack gut machbar. Andere Personen haben sowieso schon Hilfe, die auch hier zur Seite stehen kann.

Q: Ich wohne in einem denkmalgeschützen Gebäude. Darf ich einen Container in meinem Vorgarten aufstellen?

A: Bei inventarisierten Bauobjekten muss immer mit der städtischen Denkmalpflege geprüft werden, wo die Container aufgestellt werden können. Es ist in jedem Fall eine Einzelfallbetrachtung durch die städtischen Ämter notwendig.

Q: Wie kann ich mich gegen Fremdnutzung meines Farbsack-Containers schützen?

A: Ist die ganze Stadt mit Containern ausgerüstet, ist die Gefahr einer Fremdnutzung sehr gering. Wollen Sie sich trotzdem schützen, stellen Sie den Container am einfachsten hinter dem Haus oder seitlich davon auf.

Farbsack-Trennsystem

Q: Was ist das Farbsack-Trennsystem?

A: Das Farbsack-Trennsystem ist das neue Sammelsystem für Separatabfälle in der Stadt Bern. Stadtberner*innen können damit neu Separatabfälle der Abfuhr mitgeben und müssen diese nicht mehr an die öffentlichen Sammelstellen oder zu den Detailhändlern tragen. Neu können Separatabfälle in Gebührensäcken, den sogenannten Farbsäcken entsorgt werden. Die Farbsäcke finden Sie unter: Entsorgung

Q: Was sind Separatabfälle?

A: Separatabfälle sind Abfälle, die separat, also getrennt von Kehricht und anderen brennbaren Abfällen gesammelt werden. Sie werden getrennt gesammelt, weil Sie dem Recycling zugeführt werden. Dazu zählen Alu, Büchsen Kleinmetalle, Altglas, PET-Getränkeflaschen sowie Kunststoffe u.v.m.

Q: Wann wird das Farbsack-Trennsystem in meinem Stadtteil eingeführt?

A: Die Einführung passiert etappenweise pro Stadtteil. In der Innenstadt wird das System nicht eingeführt, die bisherige Entsorgung bleibt bestehen. Wann das System in welchem Stadtteil eingeführt wird, können Sie nachlesen unter: Entsorgung

Q: Kann ich die Farbsäcke auch am Strassenrand bereitstellen, wie den Kehrichtsack?

A: Farbsäcke dürfen nur im Container entsorgt werden. Eine Ausnahme bildet der Farbsack für gemischte Kunststoffe. Dieser kann ab der Einführung im Detailhandel von allen Bürger*innen auch ohne Container genutzt werden. Er muss dann in den Entsorgungshöfen abgegeben werden. Mit Ausnahme der Innenstadt dürfen Abfallsäcke nach Einführung der Neuerungen in Ihrem Stadtteil nicht mehr im öffentlichen Raum bereitgestellt werden.

Q: Kann ich die Farbsäcke auch dann verwenden, wenn das System in meinem Stadtteil noch nicht eingeführt worden ist und ich noch keine Container nutze?

A: Sie können Farbsäcke erst dann verwenden, wenn das System in Ihrem Stadtteil eingeführt worden ist. Eine Ausnahme bildet der Farbsack für gemischte Kunststoffe. Dieser kann ab der Einführung im Detailhandel Mitte 2023 von allen Bürger*innen auch ohne Container genutzt werden. Er muss dann in den Entsorgungshöfen abgegeben werden. Er darf nicht im öffentlichen Raum bereitgestellt werden.

Q: Ich will das Farbsack-Trennsystem nicht nutzen. Welche Möglichkeiten habe ich?

A: Die Nutzung der Farbsäcke ist freiwillig, die bisherigen Sammlungen von Alu/Büchsen sowie Altglas bleiben an den Sammelstellen erhalten und können weiterhin auch ohne Farbsäcke genutzt werden. Die Bereitstellung aller Siedlungsabfälle im Container gilt aber für alle, mit Ausnahme der Inneren Stadt.

Q: Weshalb wird das Farbsack-Trennsystem im Stadtteil I (Innere Stadt) nicht eingeführt?

A: Aufgrund des UNESCO-Perimeters ist die Bereitstellung der Abfälle im Container an viele Anforderungen geknüpft, die nicht so einfach umsetzbar sind. Eine Umsetzung wäre daher mit sehr hohen Kosten verbunden. Ausserdem hat es in der Altstadt sehr viel Gewerbe, für die sich das Farbsack-Trennsystem nur beschränkt eignet (mengenabhängig).

Q: Ab wann und wo sind die Säcke im Detailhandel erhältlich?

A: Die Farbsäcke sind voraussichtlich ab Mitte 2023 stadtweit im Detailhandel erhältlich. Die Farbsäcke dürfen erst dann verwendet werden, wenn das System in Ihrem Stadtteil eingeführt worden ist. Die Einführung erfolgt in Etappen. Der Kunststoffsack kann ab der Einführung im Handel von allen Bewohner*inne genutzt und muss in den Entsorgungsöfen abgegeben werden, falls noch keine Container für Ihre Liegenschaft vorhanden sind.

Q: Alu/Büchsen sowie Glas können weiterhin an den Sammelstellen abgegeben werden. Wo gebe ich in Zukunft PET ab?

A: Die Glas- und Büchsensammelstellen bleiben weiterhin bestehen, ebenso die Quartierentsorgungsstellen. Bei diesen Sammelstellen können Glas und Büchsen weiterhin lose und gratis abgegeben werden. Für PET besteht weiterhin im Detailhandel und in den Entsorgungshöfen eine kostenlose Abgabemöglichkeit.

Q: Ist es denkbar, dass später einmal weitere Separatabfälle wie Getränkekartons, Nespressokapseln, Kleider, etc. gesammelt werden?

A: Ja, es ist möglich, dass zukünftig weitere Separatabfälle in das Farbsack-Trennsystem aufgenommen werden. Das ist genau der Vorteil des neuen Trennsystems. Weitere Separatabfälle können ins System aufgenommen werden, ohne dafür die Logistik anpassen zu müssen. Weitere Separatabfälle werden jedoch nur aufgenommen, wenn es ökologisch und ökonomisch sinnvoll ist und eine gewisse Menge davon anfällt. Während der Einführungsphase werden vorerst keine neuen Separatabfälle aufgenommen.

Q: Wo kann ich Kunststoffe entsorgen?

A: Kunststoffe können in Form von Flaschenbehältern bei den Detailhändlern abgegeben werden. Mit der Einführung des Farbsack-Trennsystem gibt es neu eine Sammlung gemischter Kunststoffe in der Stadt Bern. Der Farbsack für gemischte Kunststoffe kann – anders als die anderen Farbsäcke – ohne Container genutzt werden. Er muss dann in den Entsorgungshöfen abgegeben werden. Er darf nicht im öffentlichen Raum bereitgestellt werden. Damit stellt die Stadt eine flächendeckende Sammlung gemischter Kunststoffe zur Verfügung.

Q: Warum wird Kunststoff gemischt gesammelt? Ist das ökologisch sinnvoll?

A: Durch die stoffliche Verwertung der gemischten Kunststoffe werden weniger Rohstoffe und Energie zur Produktion von neuen Produkten benötigt. Dies wirkt sich zusammen mit der Holsammlung positiv auf die Ökobilanz der Kunststoffverwertung aus, die Verwertung ist ökologischer als die Verbrennung in der Kehrichtverbrennungsanlage. Durch die gemischte Kunststoffsammlung können mehr Kunststoffe der Verwertung zugeführt werden als bisher mit der reinen Hohlkörpersammlung. Die gemischten Kunststoffe werden – da es dazu in der Schweiz zurzeit noch keine geeignete Anlage gibt – voraussichtlich an ein Sortierwerk im grenznahen Ausland geliefert. Üblicherweise können 50 bis 60 % stofflich verwertet werden. Das heisst, es wird Kunststoffgranulat hergestellt, das wieder für die Produktion von Artikeln aus Kunststoff eingesetzt werden kann. Das restliche Material wird thermisch verwertet, und zwar in einer Kehrichtverbrennungsanlage oder als Brennstoff für die Zementproduktion.

Gemäss einer aktuellen Studie des Bundesamts für Umwelt zur Kunststoffverwertung in der Schweiz (KuRVe) weist eine gemischte Kunststoffsammlung im Vergleich zur heute praktizierten selektiven Sammlung von Kunststoffflaschen – auch unter Berücksichtigung der zurzeit noch erforderlichen Sortierung im Ausland – einen deutlich höheren Umweltnutzen auf. Aus diesem Grund und um der Bevölkerung ein Gesamtangebot bieten zu können, wird die gemischte Kunststoffsammlung angeboten. Eine Sortieranlage für gemischte Kunststoffe in der Schweiz ist in Planung.

Q: Ist es nicht gefährlich, Glas in Plastiksäcken zusammen mit den anderen Separatabfällen zu sammeln?    

A: Im Pilotversuch zum Farbsack-Trennsystem (2018–2019) konnte festgestellt werden, dass zwar ein gewisser Anteil Glas-Säcke reisst und sich Scherben im Kehrichtwagen befinden. Kleine Anteile von Glasscherben aber stören den Recyclingprozess nicht und können in der Papiersortierung und der Sortierung der anderen Separatabfälle aussortiert werden. Und durch die Sammlung in Containern entstehen auch keine Risiken von Schnittverletzungen für die Mitarbeiter*innen der Entsorgung.

Q: Warum wird Glas nicht farbgetrennt gesammelt?

A: Wenn beim Farbsack-Trennsystem das Glas nach Farben sortiert gesammelt würde, wären zwei zusätzliche Farbsäcke notwendig. Das Ziel ist es, aus dem Mischglas wieder Neuglas für Flaschen herzustellen. Anlagen, die das Glas entsprechend sortieren können, bestehen im grenznahen Ausland. Eine entsprechende Ökobilanz zeigt, dass die Fahrt nach Süddeutschland und die Verwertung zu neuen Glasflaschen ökologisch gleichwertig ist zum heutigen System der Getrenntsammlung.

Q: Ist ein System mit mehreren Plastiksäcken wirklich zeitgemäss?

A: Es ist richtig, dass die Säcke aus Kunststoff bestehen. In der Konzeptphase wurden andere Varianten geprüft. Diese haben den Anforderungen nicht standgehalten. Die Farbsäcke werden  analog zum Kehrichtsack zu einem möglichst grossen Anteil aus recyceltem Kunststoff erstellt. Der Anteil hängt von der Farbe ab und kann auf den Gebührensäcken nachgelesen werden. Zudem werden die Säcke nach der Verwendung wiederum dem Recycling zugeführt. Eine Ausnahme bildet der Glas-Sack, welcher verbrannt wird. Aus Sicht der Stadt ist daher vertretbar, dass Kunststoffsäcke für das System verwendet werden.

Q: Das neue Entsorgungssystem ist freiwillig. Wie stellt die Stadt sicher, dass dieses von ausreichend vielen Haushalten genutzt wird?

A: Die Einführung in den einzelnen Stadtteilen wird mit umfangreichen Kommunikationsmassnahmen begleitet. So erhofft sich die Stadt, dass die Farbsäcke von möglichst vielen Haushalten genutzt werden.

Q: Haben die einzelnen Haushalte (insbes. Mietwohnungen) genügend Platz für dieses Sammelsystem?

A: Schon vor der Einführung des Farbsack-Trennsystems wurden die Separatabfälle, die neu in Farbsäcken gesammelt werden, in der Regel separat gesammelt. Der einzige Unterschied ist, dass die Separatabfälle mit dem neuen System getrennt in verschiedenen Säcken gesammelt werden können. Im Gegenzug muss für die Bereitstellung nicht auf den nächsten Abfuhrtag gewartet, sondern kann ein voller Sack sofort in den Container geworfen werden. Im Pilotversuch wurde von Teilnehmer*innen mitgeteilt, dass sie nun weniger Platz benötigen als früher. Andere sagten, dass sie mehr Platz beanspruchen. Wer nicht genügend Platz hat, kann auch nur einzelne Farbsäcke nutzen und die anderen Separatabfälle weiterhin bei den dezentralen Sammelstellen abgeben.

Abfuhr im Container

Q: Hat das neue System Auswirkungen auf den Sammelrhythmus?

A: Ja. Im Pilotversuch hat sich gezeigt, dass in den meisten Haushalten die Farbsäcke erst nach zwei oder mehr Wochen gefüllt sind. Es reicht daher aus, wenn die Farbsack-Container analog der bestehenden Papierabfuhr alle zwei Wochen geleert werden. Die Papierabfuhr wird also 1:1 durch die Farbsack-Abfuhr abgelöst. Beim Kehricht hat sich gezeigt, dass eine wöchentliche Abfuhr ausreichend ist. Die Kehrichtabfuhr wird entsprechend von 2 Mal pro Woche auf 1 Mal pro Woche reduziert.

Q: Wieso wird die Kehrichtabfuhr auf 1x pro Woche reduziert? Ist das nicht ein Leistungsabbau und führt zu erhöhten Geruchsemissionen?

A: Die Kehricht-Container werden einmal wöchentlich geleert (heute zweimal wöchentlich), neu werden auch hier die abfuhrlosen Feiertage vor- oder nachgeholt. Der wöchentliche Abfuhrrhythmus für Kehricht wird heute bereits in einem Grossteil der Schweiz und in vielen Städten praktiziert (z.B. Zürich, Winterthur, Thun). Dieser wurde auch im Pilotversuch bereits angewendet. Da die gefüllten Kehrichtsäcke neu in den Containern deponiert werden können und künftig nicht mehr im Haushalt zwischengelagert werden müssen, entstehen auch keine ungewollten Geruchsbelästigungen in den Wohnungen. Es ist aus dem Pilotversuch und aus den Städten mit dem wöchentlichen Abfuhrrhythmus nicht bekannt, dass das Geruchsproblem grösser ist als bei der heutigen Abfuhr mit zwei Mal pro Woche. Die Reduktion der Abholfrequenz ist daher durchaus vertretbar. Die Leerungskadenz wird in besonderen Fällen auf Gesuch hin den Bedürfnissen angepasst.

Q: Wieso wird das Grüngut nicht auch im Farbsack-Container gesammelt?

A: Das hat zwei Gründe: Erstens handelt es sich bei der Grünabfuhr um eine freiwillige Sammlung. Zum anderen wird Grüngut häufig nicht in Säcken, sondern lose im Container bereitgestellt, v.a. die Gartenabfälle. Die Gartenabfälle wären auch schwierig in einen Sack abzufüllen v.a. der Grünschnitt. In den Städten/Gebieten mit einer ähnlichen Sammlung von Separatabfällen werden die Gartenabfälle ebenfalls nicht mitgesammelt – nur die Rüstabfälle und Speisereste. Während der Besichtigungen der Sortieranlagen konnte allerdings festgestellt werden, dass durch das Mitsammeln von Rüstabfällen und Speiseresten grosse Verunreinigungen der anderen Separatabfälle und v.a. der Säcke passieren. Aus all diesen Gründen wird auf ein Mitsammeln des Grünguts im Farbsack-Container verzichtet.

Q: Ich wohne in einer Strasse, die von den Kehrichtwagen bisher nicht bedient wird. Wird die Strasse mit dem Farbsack-Trennsystem wieder befahren oder muss ich dann den Container zum zentralen Bereitstellungsplatz bringen?

A: Strassen, die bisher nicht bedient wurden, werden auch weiterhin nicht befahren. Sie müssen also Ihre Container zu einem zentralen Bereitstellungsplatz bringen, sofern diese auf Privatgrund stehen. Bei einer öffentlichen Entsorgungslösung erübrigt sich das Bereitstellen.

Sammelstellen

Q: Wird es bei den öffentlichen Sammelstellen in den Quartieren Anpassungen geben? 

A: Mit der Umsetzung des Farbsack-Trennsystems bleiben alle Sammelstellen erhalten. Bei den unterirdischen Quartierentsorgungsstellen (QES), die jeweils über 8 Behälter verfügen, wird die Sammlung teilweise angepasst. So sollen bei den QES neu auch Kehrichtsäcke und Farbsäcke der umliegenden Liegenschaften abgegeben werden können. Im Gegenzug wird die lose PET-Sammlung aufgehoben. PET kann damit weiterhin im Detailhandel oder neu über die Farbsäcke entsorgt werden. Die Sammlungen für Papier/Karton und Büchsen bleiben erhalten. Die Glassammlung wird auf Mischglassammlung (alle Farben im gleichen Behälter) umgestellt. Bei den oberirdischen Sammelstellen wird es keine Anpassungen geben.

Q: Wieso kann PET nicht mehr an den Quartierentsorgungsstellen entsorgt werden?

A: Bei der Umsetzung des Farbsack-Trennsystems werden die Quartierentsorgungsstellen angepasst. Damit auch Kehrichtsäcke und Farbsäcke abgegeben werden können, müssen andere Behälter aufgehoben werden. Für PET-Getränkeflaschen gibt es ein Alternativangebot für die Gratisentsorgung über den Detailhandel. Deshalb wird die Sammlung an den öffentlichen Sammelstellen aufgehoben. Dadurch können zwei Behälter pro Quartierentsorgungsstelle umgenutzt werden.

Q: Warum wird Papier an den Sammelstellen lose abgegeben und nicht in einem Farbsack?

A: Papier und Karton werden in der Stadt Bern gemischt gesammelt. Im Pilotversuch wurden Erfahrungen mit einem Papiersack (Farbsack für Papier, aus Papier) gesammelt. Diese haben gezeigt, dass die Papiersäcke einerseits zu wenig stabil sind und andererseits schlecht verschlossen werden können. Ausserdem sind Papiersäcke im Recycling unerwünscht, da sie oft gegen Nässe behandelt sind. Bei der Sortierung des Papiers hat die lose Sammlung von Papier und Karton weitere Vorteile. Aus diesen Gründen verzichtet die Stadt auf die Verwendung von Säcken.

Q: Was entsorge ich an der Sammelstelle, wenn diese als Containerlösung für meine Liegenschaft vorgesehen ist?

A: Wenn Sie keine Container auf dem Grund Ihrer Liegenschaft haben, dürfen Sie die für Ihre Liegenschaft vorgesehene öffentliche Entsorgungslösung nutzen. Nebst den Containerstandplätzen mit Vier-Rad-Containern sind das Sammelstellen mit unterirdischen Behältern. An diesen können Gebührensäcke für Kehricht, Farbsäcke und loses Papier/Karton in den Behältern entsorgt werden. Alu/Büchsen/Kleinmetallen sowie Altglas können an Sammelstellen mit Unterflur-Behältern auch lose, ohne Farbsack, entsorgt werden. Dabei ist die Altglassammlung neu nicht mehr nach Farben getrennt.

Q: Wer darf die öffentlichen Sammelstellen nutzen?

A: Die städtischen Sammelstellen in den Quartieren, welche  Behälter für Kehrichtsäcke und Farbsäcke enthalten, werden von denjenigen Liegenschaften genutzt, welche über keine Container auf Privatgrund verfügen. Die Liegenschaftsbewohner*innen werden von der Stadt und ihren Vermieter*innen bzw. Verwaltungen über den Standort der Sammelstelle informiert.

Die lose Büchsen/Alu-Sammlung sowie die Altglassammlung kann von allen Quartierbewohner*innen genutzt werden.

Q: Was passiert mit den Sammelstellen mit oberirdischen Behältern?

A: Die Alu/Büchsen-Sammlung und Glassammlung an den Sammelstellen mit oberirdischen Behältern bleiben bestehen.

Einführung & Kommunikation

Q: Wann wir das neue System eingeführt?

A: Die Abfuhr im Container wird etappenweise pro Stadtteil eingeführt:

Mitte 2023: Stadtteil III, Mattenhof-Weissenbühl
2024: Stadtteil VI, Bümpliz-Betlehem
2025 – 2026: Stadtteile Länggasse-Felsenau, Breitenrain-Lorraine, Kirchenfeld-Schosshalde

Im Stadtteil I (Innere Stadt) erfolgt keine Einführung von Containern.  Das bisherige Entsorgungssystem bleibt weiterbestehen.

Q: Ab wann können die Farbsäcke im Detailhandel gekauft und genutzt werden?

A: Die Farbsäcke sind mit der Einführung im Stadtteil III als erste Etappe erhältlich. Sie können dann stadtweit im Detailhandel bezogen werden. Die Farbsäcke dürfen erst genutzt werden, wenn die Abfuhr im Container in Ihrem Stadtteil eingeführt worden ist – mit Ausnahme des Farbsacks für gemischte Kunststoffe. Dieser kann ab Einführung im Detailhandel von allen Bewohner*innen in den städtischen Entsorgungshöfen abgegeben werden.

Q: Wann erhalte ich die Container für die Entsorgung? 

A: Die Container werden frühzeitig vor der Einführung der neuen Abfuhr an die Liegenschaften geliefert. Die Begleitkommunikation erfolgt durch die Stadt sowie die Vermieter*innen und Verwaltungen.

Q: Wohin kann ich mich mit spezifischen Fragen wenden?

A: Im Verlauf des Jahres 2023 wird eine offizielle Hotline für Fragen aus der Bevölkerung eingerichtet.

Q: Wie bleibe ich am besten über den Einführungszeitpunkt in meinem Stadtteil informiert? 

A: Auf dieser Projektseite werden die Informationen stetig aktualisiert. Möchten Sie ohne grossen Eigenaufwand auf dem laufenden bleiben, empfehlen wir Ihnen die App «Entsorgung Stadt Bern». Die App können Sie im jeweiligen Store beziehen: Infos App.

Q: Welche Vorteile bringt mir die App?

A: Mit der App sind Sie immer up to date. Sie können Erinnerungsmeldungen für die Abfuhrtage einrichten und werden zu einem gewünschten Zeitpunkt am Vortag oder Abfuhrtag mit einer Pushmeldung auf Ihrem Handy entsprechend erinnert. Auch über die Einführung der neuen Abfuhr in Ihrem Stadtteil werden Sie über eine Push-Meldung auf dem Handy von informiert. Mit der Umstellung auf die neue Abfuhr im jeweiligen Stadtteil werden auch unsere Daten angepasst. Somit erhalten Sie automatisch die neuen Abfuhrtage über die App herausgespielt.

Q: Ich möchte die App nicht. Gibt es eine Alternative?

A: Mit unserem Datenpaket für den virtuellen Kalender können Sie sich ebenfalls die neuen Daten auf das Handy oder den Computer laden. Diese werden auf unserer Website zur Verfügung gestellt. Anders als bei der App werden die Daten für den virtuellen Kalender aber nicht automatisiert umgestellt, sondern müssen bei der Umstellung auf das neue System jeweils neu heruntergeladen werden.

Q: Wie oft erhalte ich einen Newsletter, wenn ich mich dafür anmelde?

A: Die Stadt informiert nur über wichtige Meilensteine in der Einführung der Neuerungen im Entsorgungssystem. Bewohner*innen der Stadtteile, in denen demnächst die Einführung der neuen Abfuhr bevorsteht, erhalten frühzeitig ein bis zwei Newsletter, um über den genauen Zeitpunkt und die neuen Entsorgungsprozesse informiert zu sein. Bewohner*innen anderer Stadtteil erhalten 1 bis 2 Newsletter pro Jahr, in denen über den Fortschritt der Einführung informiert wird.  Der Newsletter kann jederzeit wieder abbestellt werden.

Q: Warum muss ich bei der Newsletteranmeldung meine Adresse angeben?

A: Damit die Informationen gezielt und etappiert pro Stadtteil streuen können, müssen wir unsere Newsletterabonnent*innen entsprechend den Stadtteilen zuordnen können. So erhalten Bürger*innen wirklich nur diejenigen Informationen, die sie auch tatsächlich brauchen. Zum Beispiel, weil die Einführung der neuen Abfuhr in ihrem Stadtteil bevorsteht. Ihre Daten werden nicht für andere Zwecke verwendet oder an Dritte weitergegeben.

Q: Wo kann ich mich mehrsprachig oder barrierefrei über die Neuerungen informieren?

A: Ab 2023 werden auf der städtischen Website unter der Unterrubrik Farbsack alle wichtigen Informationen barrierefrei zugänglich sein. In den Sprachportalen rechts auf der Startseite werden Sie dann Grobinformationen in verschiedenen Sprachen finden. Ab 2023 steht ebenfalls eine Infobroschüre auf Französisch, Italienisch und Englisch zum Download unter Entsorgung zur Verfügung.

Gewerbeabfall

Q: Können auch Gewerbebetriebe und Unternehmen, die nicht unter das Entsorgungsmonopol der Stadt Bern fallen, am Farbsack-Trennsystem teilnehmen?

A: Ja. Das Farbsack-Trennsystem steht auch Gewerbebetrieben offen. Wenn sie Monopolkunden sind, also gemäss VVEA (Verordnung über die Vermeidung und die Entsorgung von Abfällen) dem Entsorgungsmonopol der Stadt Bern unterstehen, stellt ihnen die Stadt die entsprechenden Container zur Verfügung, sofern die Betriebe nicht bereits einen Container für Papier und Kehricht im Einsatz haben. Gewerbebetriebe, welche Farbsäcke nutzen möchten und grosse Mengen an Papier und Karton haben, benötigen  einen zusätzlichen, dritten Container. In diesem Container werden nur die Farbsäcke ohne die Sammlung von Papier und Karton bereitgestellt. So kann das gesammelte Papier und Karton direkt in die Verwertung gegeben werden und muss nicht zuerst noch sortiert werden. Betriebe mit kleinen Papier- und Kartonmengen (durchschnittliche Mengen eines Haushalts) dagegen können die Farbsäcke im selben Container wie das Papier und den Karton bereitstellen oder bei einer gemischten Liegenschaft die Farbsäcke im gleichen Container wie die Haushalte entsorgen.

Unternehmen, die nicht unter das Entsorgungsmonopol der Stadt Bern fallen, dürfen Farbsäcke nutzen. Dazu müssen sie den entsprechenden Container beschaffen und einen marktabhängigen Preis für die Leerung der Container bezahlen. Ansonsten gelten die gleichen Regelungen.

Q: Ich habe einen Gewerbebetrieb aber keinen Platz für eigene Container. Was muss ich tun?

A: Grundsätzlich gilt für Gewerbebetriebe bereits heute die Containerpflicht für die Bereitstellung von Kehricht. Mit dem entsprechendes Containerbefreiungsgesuch können Betriebe sich von der Containerpflicht befreien lassen. Dieses wird vor Ort geprüft und entsprechend verfügt. Mit der Einführung des Farbsack-Trennsystems werden sämtliche Siedlungsabfälle in der ganzen Stadt mit Ausnahme der Inneren Stadt in Containern bereitgestellt. Ist ein Containerstandplatz auf Privatgrund nicht möglich oder zumutbar, so wird die entsprechende Liegenschaft einer öffentlichen Entsorgungseinrichtung zugeteilt (siehe Entsorgung im Container).

Für deren Benützung muss eine jährliche Ersatzabgabe von CHF 0.35 pro m2 BGF bezahlt werden. Die Ersatzabgabe wird den Liegenschaftseigentümern in Rechnung gestellt und Ihnen via Nebenkosten weiterverrechnet.

Q: Müssen Gewerbebetriebe nach wie vor den Kehricht in Containern mit gewichtsabhängiger Gebühr entsorgen?

A: Ja, für die Gewerbebetriebe gilt nach wie vor die Verrechnung der Entsorgungsgebühren nach Gewicht. Dies hat für den Gewerbebetrieb den grossen Vorteil, dass die Abfälle nicht zwingend in Säcken, sondern auch lose im Container bereitgestellt werden können.

Q: Ich habe einen Coiffeur-Salon in einem Wohnhaus. Muss ich für diesen einen separaten Farbsack-Container haben, wenn ich teilnehmen will?

A: Nein. Kleine Betriebe, welche in einem Wohnhaus untergebracht sind, können den Farbsack-Container der Liegenschaft mitbenutzen, sofern deren Abfallmenge und -zusammensetzung mit denjenigen von Haushalten vergleichbar ist.

Kosten

Q: Wieso muss für die Farbsäcke bezahlt werden? Bei den Sammelstellen können die Separatabfälle auch gratis abgegeben werden.

A: Die Gebühr für die Farbsäcke deckt die Kosten für die Produktion und den Verkauf der Säcke und entspricht dem Verursacherprinzip. Damit kann zudem verhindert werden, dass die Säcke für anderes genutzt werden als die Entsorgung der Separatabfälle.

Q: Warum kosten die Säcke für die Kunststoffsammlung mehr als die anderen Farbsäcke? Warum soll für diese bezahlt werden, wenn Plastikflaschen gratis bei Migros, Coop und Aldi entsorgt werden können?

A: Die Grossverteiler sammeln mehrheitlich “nur” Kunststoffflaschen, wofür sie eine Vergütung erhalten. Die Stadt möchte gemischte Kunststoffe sammeln. Dafür wird von den Abnehmern eine Zuzahlung verlangt. Für die Verwertung von gemischt gesammelten Kunststoffen muss zugezahlt werden, da die Kunststoffe vor der Verwertung sortiert werden müssen. Diese Kosten müssen in Form einer Verursachergebühr finanziert werden. Dies erfolgt beim Farbsack-Trennsystem über die erhöhte Sackgebühr.

Q: Hat die Nutzung des Farbsack-Trennsystems und die Containerpflicht Einfluss auf mein Familienbudget?

A: Die Kosten hängen stark davon ab, ob ein Haushalt Farbsäcke nutzt oder weiterhin an den Sammelstellen in den Quartieren und bei den Detailhändlern entsorgt. Bei Letzterem entstehen keine neuen Kosten für Bürger*innen. Eine Ausnahme stellen die öffentlichen Entsorgungslösungen dar: Können Container nicht auf dem Liegenschaftsgrund platziert werden, wird die Liegenschaft an eine öffentliche Entsorgungslösung angeschlossen. Für diese wird eine jährliche Ersatzabgabe verrechnet.

Q: Wie viel kosten die Farbsäcke im Detailhandel?

A: Für die Verbrauchsgebühren gemäss Ziffer 3 des Rahmen-Gebührentarifs für die Abfallentsorgung im Anhang zum Abfallreglement gelten die folgenden Ansätze:

  • Gebühr für Säcke für Kehricht, Rolle mit 10 Säcken
    – für 17-Liter-Säcke: Fr. 6.95
    – für 35-Liter-Säcke: Fr. 13.95
    – für 60-Liter-Säcke: Fr. 23.90
    – für 110-Liter-Säcke: Fr. 21.90
  • Gebühr für Säcke für für gemischte Kunststoffe, Rolle mit 10 Säcken
    – für 17-Liter-Säcke: Fr. 6.75
    – für 35-Liter-Säcke: Fr. 13.55
  • Gebühr für Säcke für weitere Separatabfälle, Rolle mit 20 Säcken
    – für 17-Liter-Säcke: Fr. 4.95
    – für 35-Liter-Säcke: Fr. 9.90

Q: Wie viel verrechnet die Stadt für die Nutzung eines öffentlichen Entsorgungsortes?

A: Die öffentlichen Entsorgungsorte richten sich an Liegenschaften ohne Container auf Privatgrund. Sie werden mit Fr. 0,35 pro m2 der Bruttogeschossfläche verrechnet. Bei ca. 120 Quadratmetern Bruttogeschossfläche (4 – 5 Zimmer) muss mit einem Betrag von Fr. 42.- pro Jahr gerechnet werden. Dieser wird in der Regel über die Nebenkostenrechnung geltend gemacht werden.

Q: Wir möchten als Familie die Farbsäcke nutzen. Mit welchen Kosten müssen wir durchschnittlich rechnen?

A:  Nutzen Sie als beispielsweise 4-köpfige Familie alle Farbsäcke ausser dem Kunststoffsack, so generieren diese im Durchschnitt Fr. 15.– pro Jahr. Die Kunststoffsäcke wurden nicht einbezogen, da deren Nutzung Auswirkung auf die Mengen im Kehrichtsack haben. Im Pilotprojekt konnte aufgezeigt werden, dass mit der Nutzung des Kunststoffsacks deutlich kleinere Mengen im Gebührensack anfielen. Einige Haushalte nutzen daraufhin einen kleineren Kehrichtsack (17 L statt 35 L). Somit entstehen hierfür keine Mehrkosten im Vergleich zur bisherigen Sammlung von Kunststoffverpackungen im Kehrichtsack.

Q: Wird es nicht früher oder später eine Gebührenerhöhung geben wegen dem Farbsack-Trennsystem?

A: Die Kosten des Farbsack-Trennsystems hängen stark davon ab, wie stark das System schlussendlich genutzt werden wird. Aktuell geht die Stadt davon aus, dass keine Gebührenerhöhung aufgrund des Farbsack-Trennsystems notwendig wird.

Q: Wird das System durch die Sortierung nicht viel teurer als bisher?

A: Die Sortierung ist in der Tat ein Kostentreiber beim Farbsack-Trennsystem. Das Farbsack-Trennsystem ist aber eine neue Entsorgungsdienstleistung, welche die Stadt Bern der Bevölkerung zur Verfügung stellt. Sie ist eng mit den übrigen städtischen Entsorgungsangeboten verknüpft und hat dadurch direkte Auswirkungen auf die dortigen Aufwendungen und Erträge. Eine entsprechende Analyse hat gezeigt, dass das Farbsack-Trennsystem grundsätzlich wirtschaftlich bzw. kostenneutral betrieben werden kann.

Q: Ist das ganze System ökologisch sinnvoll?

A: Für das Farbsack-Trennsystem wurde eine Ökobilanz mit Vergleich zum heutigen System erstellt. Dabei zeigte sich, dass das System bereits ab einer Teilnehmerquote von 20 % der Stadtbewohner*innen tendenziell ökologischer ist als das bestehende Sammelsystem. Das liegt vor allem daran, dass die Autofahrten zu den öffentlichen Sammelstellen und Entsorgungshöfen wegfallen bzw. reduziert werden. Generell lässt sich sagen, dass die Ökobilanz besser ausfällt, je mehr Bürger*innen das Farbsack-Trennsystem nutzen.

Sortierung

Q: Wird die Sortierung der Säcke stadtintern vorgenommen oder wird der Auftrag extern vergeben/ausgeschrieben?

A: Die Sortierung wurde extern ausgeschrieben mit einer relativ kurzen Vertragsdauer von 5 Jahren. Dies erlaubt, Erfahrungen zur Menge zu sammeln, bevor über die langfristige Lösung bei der Sortierung diskutiert wird.

Q: Wo werden die Farbsäcke sortiert?

A: Während der Vertragslaufzeit von 5 Jahren werden die Farbsäcke bei der Alpabern AG sortiert.

Q: Wie werden die Farbsäcke sortiert?

A: Während der Einführungsphase werden die Farbsäcke von Hand nach Farben sortiert. Später sollen die Farbsäcke automatisch sortiert werden können.

Q: Sind die Mitarbeiter*innen bei der händischen Sortierung ausreichend geschützt?

A: Die Mitarbeiter*innen der Sortierung arbeiten mit Handschuhen, Schutzbrillen und Staubmasken. Sie sind dadurch auch während der Sortierung der Abfälle ausreichend geschützt.

Pilotversuch

Q: Wie geht es nun für die Pilotversuchsteilnehmenden weiter?

A: Die Teilnehmenden des Pilotversuchs, die den Farbsack nach wie vor nutzen, können weiterhin über das Farbsack-Trennsystem entsorgen, auch wenn das System in ihrem Stadtteil noch nicht umgesetzt ist.

Q: Kann ich mich noch für das Farbsack-Trennsystem anmelden und bereits vor der definitiven Einführung mit den Farbsäcken sammeln?

A: Pilotteilnehmende entsorgen weiter mit den Farbsäcken, sofern sie das möchten. Das Farbsack-Trennsystem befindet sich in einer Übergangsphase. Wir bitten um Verständnis, dass neue Liegenschaften im Moment nicht mehr aufgenommen werden können.

Q: Ich habe beim Pilotversuch teilgenommen und bin in eine Liegenschaft gezügelt, welche noch nicht teilnimmt. Kann ich trotzdem weiterhin mit den Farbsäcken sammeln?

A: Nein. Das Farbsack-Trennsystem wird stadtteilweise eingeführt. Wir bitten um Geduld, bis das System in Ihrem Stadtteil umgesetzt worden ist. Der Farbsack für gemischte Kunststoffe kann ab der Einführung im Detailhandel bereits von allen Stadtberner Bürger*innen genutzt und kann in den städtischen Entsorgungshöfen abgegeben werden. Er darf nicht ohne Container an der Strasse bereitgestellt werden.