Abfuhr neu im Container
Mit dem neuen Farbsack-Trennsystem werden sämtliche Abfälle für die Abfuhr zukünftig im Container bereitgestellt. Die Container stellt Entsorgung + Recycling Stadt Bern (ERB) den Liegenschaften kostenlos zur Verfügung. Sie müssen in der Regel auf Privatgrund platziert werden. Zusätzlich braucht es einen Bereitstellungsplatz für die Leerung am Abfuhrtag.
Die Neuerungen gelten nicht für die Innenstadt. Dort bleibt das bisherige Entsorgungssystem bestehen.
Entsorgung im Container
- Die Liegenschaften erhalten die Container von der Stadt zur Verfügung gestellt.
- Im Container «Kehrichtsack» entsorgen Sie die offiziellen, blauen Gebührensäcke für Kehricht.
- Im Container «Farbsäcke & Papier/Karton» entsorgen Sie loses Papier und Karton sowie optional alle Farbsäcke.
- Container müssen in der Regel auf Privatgrund platziert werden. Ist dies nicht möglich, werden öffentliche Entsorgungsorte zur Verfügung gestellt.
- An den Abfuhrtagen müssen die Container für die Leerung bereitgestellt werden.
Wie entsorge ich in Zukunft? Alle Infos: Entsorgung im Container
Lieferung Container
- Vor dem Start des neuen Entsorgungssystems werden die beschrifteten Container den Liegenschaften im entsprechenden Stadtteil ausgeliefert.
- Bereits vorhandene Container werden weitergenutzt und nach Ablauf ihrer Lebensdauer ersetzt.
- Der Bedarf an Containern für die Liegenschaften wird von Entsorgung + Recycling berechnet.
- Bei zu kleinen Containern werden in der Regel grössere zur Verfügung gestellt.
- Die Abklärungen erfolgen im Vorlauf der Einführung im jeweiligen Stadtteil.
Haben Sie Fragen? FAQ
Grünabfuhr
Die Abfuhr von Grüngut ist bereits containerpflichtig und bleibt auch künftig eine freiwillige, gebührenpflichtige Leistung. Grüngutcontainer müssen weiterhin von den Liegenschaftsverantwortlichen beschafft und angemeldet werden. Die Grüngutsammlung wird immer beliebter. Es ist deshalb sinnvoll, beim Festlegen eines Standplatzes auch Platz für einen Grüngutcontainer einzuplanen.
Gewerbeabfall
- Als Gewerbetreibende steht Ihnen frei, das Farbsack-Trennsystem zu nutzen.
- Neu erhalten Sie als Gewerbetreibende die Container für Kehricht sowie Papier/Karton von der Stadt zur Verfügung gestellt.
- Bereits vorhandene Container können Sie weiter nutzen – sie werden nach Ablauf ihrer Lebensdauer ersetzt.
- Die Abfuhr von Papier/Karton bleibt kostenlos.
- Gewerbekehricht wird weiterhin nach Gewicht verrechnet und kann ohne gebührenpflichtige Abfallsäcke im Container entsorgt werden.
- Für die Entsorgung von Separatabfällen können Sie optional Farbsäcke nutzen. Den Container dafür stellt die Stadt zur Verfügung.
- Bei Liegenschaften mit Haushalten und Gewerbe mit geringen Abfallmengen dürfen Sie als Gewerbetreibende die bereitgestellten Container mitnutzen. Für die Kehrichtentsorgung verwenden Sie die offiziellen Gebührensäcke der Stadt Bern.
- Sie können auch von massgeschneiderten Entsorgungslösungen profitieren. Wir beraten Sie gern.
Vertreten Sie ein Unternehmen mit schweizweit mehr als 250 Vollzeitstellen? Dann fällt Ihr Unternehmen nicht unter das Entsorgungsmonopol der Stadt Bern. Melden Sie sich bei uns – gerne unterbreiten wir Ihnen eine individuelle Entsorgungslösung.
Etappierte Einführung
Die Abfuhr im Container wird etappenweise pro Stadtteil eingeführt:
- Mitte 2023
Stadtteil III, Mattenhof-Weissenbühl - 2024
Stadtteil VI, Bümpliz-Bethlehem - 2025–2027
Stadtteile Länggasse-Felsenau, Breitenrain-Lorraine, Kirchenfeld-Schosshalde
- Stadtteil I
Keine Einführung von Containern. In der Innenstadt bleibt das bisherige Entsorgungssystem bestehen.
Containerlösungen
Container müssen in der Regel auf Privatgrund platziert werden. Wo dies die örtlichen Platzverhältnisse nicht erlauben, stellt die Stadt öffentliche Entsorgungslösungen im näheren Umkreis zur Verfügung. Dafür verrechnet sie jährlich eine Ersatzabgabe.
Container
auf Privatgrund
- Platzieren Sie die Container vorzugsweise im Gebäude, z.B. in Kalträumen wie Garage, Keller, Treppenhaus.
- Berücksichtigen Sie bei der Platzierung im Freien die stadtplanerischen Anforderungen.
- Der Container muss vom Standplatz zum Bereitstellungsplatz verschoben werden können.
- In der Regel benötigen Sie beim Erstellen von Containerstandplätzen im Freien keine Baubewilligung. Die Ausnahmen entnehmen Sie dem Containermerkblatt.
- Für Grossüberbauungen sollte der Bau einer unterirdischen Sammelstelle geprüft werden.
Alle Informationen zur Platzierung von Containern auf Privatgrund entnehmen Sie den Merkblättern:
Die Platzierung der Container ist Sache der Liegenschaftseigentümer*innen. Als solche*r werden Sie vor der Umstellung im jeweiligen Stadtteil von der Stadtverwaltung kontaktiert. Bei Bedarf beantwortet unser Container-Support-Team gerne Ihre Fragen.
Besitzen oder verwalten Sie eine Liegenschaft in einem Stadtteil, in dem aktuell die Abfuhr im Container vorbereitet wird? Dann loggen Sie sich für die nächsten Schritte im Login-Bereich unter «Liegenschaften» ein. Sie haben noch kein Login erhalten? Kontaktieren Sie uns.
Öffentliche
Entsorgungslösungen
Öffentliche Sammelstellen mit Unterflur-Behältern
Öffentliche Sammelstellen mit Unterflur-Behältern werden für die Entsorgung von Kehrichtsäcken, Papier/Karton und Farbsäcken umgerüstet oder neu erstellt.
Liegenschaften, die an diese Containerlösung angeschlossen sind, entsorgen dort neu:
- Gebührensäcke für Kehricht
- Loses Papier und Karton
- Optional Farbsäcke mit Separatabfällen (PET, Alu/Büchsen, Altglas, Kunststoffe)
Alle Bewohner*innen des Quartiers können weiterhin folgende Separatabfälle lose entsorgen:
- Alu/Büchsen
- Altglas
Öffentliche Containerstandplätze
Dies sind Standplätze mit 4-Rad-Containern auf öffentlichem Grund, die von einer oder mehreren Liegenschaften genutzt werden.
- Rollcontainer für Kehrichtsäcke, Papier/Karton und Farbsäcke
- Grüngutcontainer müssen weiterhin von den Liegenschaftsverantwortlichen beschafft und auf Privatgrund platziert werden.
Öffentliche Entsorgungslösungen befinden sich jeweils in einem Umkreis von bis zu maximal 200 Metern zur Liegenschaft. Die Stadt stellt für ihre Nutzung eine jährliche Ersatzabgabe in Rechnung. Bewohner*innen der Liegenschaften werden frühzeitig über die vorgesehene Entsorgungslösung informiert.
Alle Informationen finden Sie auf dem Faltblatt zum Thema öffentliche Entsorgungslösungen.
Oberflur-Sammelstellen für Separatabfälle
Öffentliche Sammelstellen mit oberirdischen Behältern bleiben für die Entsorgung von Altglas sowie Alu/Büchsen bestehen. Die Separatabfälle können dort weiterhin lose, ohne Farbsäcke, entsorgt werden.
Die Standorte finden Sie auf dem virtuellen Stadtplan der Stadt Bern.
Gemeinsame
Containerstandplätze
Wussten Sie, dass die Stadt Bern gemeinsame Containerstandplätze finanziell fördert? Standplatzeigentümer*innen erhalten einen Beitrag von einmalig Fr. 500.00 für die ersten beiden nutzenden Liegenschaften und Fr. 200.00 für jede weitere.
Gemeinsame Standplätze auf Privatgrund sind eine gute Alternative zu öffentlichen Entsorgungslösungen mit wiederkehrenden Kosten. Erfahren Sie mehr dazu im Faltblatt private Containerstandplätze.
Private
Unterfluranlagen
Bei grösseren Überbauungen ab ca. 100 Wohnungen empfehlen wir, eine sogenannte Unterfluranlage einzurichten. Diese können alle Wohnparteien der Siedlung nutzen. Klären Sie den Standort der Sammelstelle vorzeitig mit Entsorgung + Recycling ab. Die Stadt Bern beteiligt sich finanziell am Bau privater Sammelstellen mit Unterflur-Behältern.
Anlagen mit Unterflurcontainern sind immer baubewilligungspflichtig. Die Baugrundlagen sind im Handbuch «Bern baut – Planen und Projektieren im öffentlichen Raum» nachzulesen.
Planen Sie einen Neubau? Dann konsultieren Sie das Infomaterial im Downloadbereich oder kontaktieren Sie uns.